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Kapelle
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Die Kapelle
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Der Name "Kronenberg Kapelle" ist Pater Hermann Kronenberg gewidmet den der Bauherr 1978 in Zaire auf der katholischen Missionsstation in Mbuji Mayi kennen gelernt hat. Sein Einsatz für die Hilflosen und Unterdrückten , ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit, nur im Glauben an die christliche Nächstenliebe, soll ein Beispiel für die Bevölkerung der Umgebung sein. Der von den Obergoselner Einwohnern erstellten Kapellenbau soll allen christlichen Konfessionen und Besuchern offenstehen. Eine Anlehnung an eine Amtskirche lehnt der Bauherr strikt ab. |
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Geschichte der Kapelle
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Mai 1993
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Es wurde mit dem Bau begonnen, eine Baugenehmigung war nicht beantragt worden. Der Baugrund gehört dem Bauherrn. |
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15.06.1993
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Aufforderung des Bauamtes Großweitzschen zur Abgabe eines Bauantrages. Die Kapelle ist zu der Zeit im Rohbau fertig |
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22.06.1993
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Bauantrag bei der Gemeinde wurde gestellt. |
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24.06.1993
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Aufforderung des Landratsamtes zur Einstellung der Bauarbeiten und Androhung von DM 500,-- Zwangsgeld. |
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05.07.1993
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Stellungnahme der Gemeinde, das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs.1 Nr.5, Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Schlußfeststellung: Die Zustimmung bzw. das Einvernehmen wird erteilt. |
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06.07.1993
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Beratung im Landratsamt mit Landrat, Kreisplanungsamt, Gebietsplanung und Bauortnungsamt. Ergebnis: Die Gemeinde schafft nachträglich kein Baurecht. Die in ihrer Stellungnahme gemachte positive Aussage wird zurückgenommen. |
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07.07.1993
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Festsetzung von Zwangsgeld in Höhe DM 500,-- und DM 100,-- Gebühr |
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10.07.1993
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Stellungnahme des Amt für Natur und Umweltschutz: Das Vorhaben wird abgelehnt, hier insbesondere wegen Verunstaltung des vorhandenen Landschaftsbildes. |
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19.07.1993
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Ablehnungsbescheid Nr.VI/93000648 |
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26.08.1993
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Gemeindebeschluß Nr. 45/93: Die Gemeindevertretung beschließt für den Bau der Kapelle in Obergoseln ein Bebauungsplan aufzustellen. Dem Bauherrn wird vorgeschlagen, einen Vorhabens- und Erschließungsplan bei Übernahme aller Kosten durch ihn aufzustellen. Abstimmungsergebnis: Anwesend - 13, Ja- Stimmen 13, Nein- Stimmen keine. |
| 16.03.1995 | Vertragsabschluß mit der Vedewa, Stuttgart über einen Vorhaben- und Erschließungsplan "Kronenberg-Kapelle". voraussichtliche Kosten ca. DM 15.000,--. |
| 22.03.1995 | Verwaltungsgericht Leipzig, Verwaltungsrechtsache 4K1250/94 Kapelle Obergoseln, in Abstimmung mit den Klägern und dem Beklagten wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet. |
| 29.09.1995 | Fertigstellung des Vorhaben- und Erschliessungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan. |
| 06.05.1996 | Schreiben Landratsamt Döbeln Sachgebiet Katastropenschutz, Auflagen: Löschwasserbedarf von 800 lt. /min. für die Zeit von 2 Std. ist nachzuweisen. Somit ist ein Löschwasserteich in unmittelbare Nähe mit 1000 qcm Fassungsvermögen und der Wassertiefe von min. 2 m anzulegen. Die Feuerwehrzufahrt ist zu befestigen für eine Achsenlast von min. 10 t , min. 3 m Fahrbreite. Eine Feuermeldestelle ist in der Kapelle einzurichten, Telefonanschlüsse in "hinreichender Entfernung" ist nicht zulässig |
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Seit dem 30.7.1996 ruht die Sache in Gottes Hand.
Die Dorfbevölkerung hat die Kapelle stillschweigend fertiggestellt. Im Mai 1998 wurde die Kapelle mit einer Glocke eingeweiht Die ganze Dorfbevölkerung war anwesend. Im August 1998 wurden in der Kapelle die ersten drei Obergoselner Kinder getauft. Vorläufiges Ende |
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